Allgemeine Wartungs- und Supportbedingungen (CGM)
1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Wartungs- und Supportbedingungen (CGM) regeln die Erbringung von
Wartungs- und Supportleistungen durch MW Programmation SA für die gelieferte Software, einschließlich der intern entwickelten Zusatzmodule und Postprozessoren.
2. Begriffsbestimmungen
- Software: Alphacam-Designer-NCSimul-Software der „HEXAGON“-Gruppe sowie die von MW Programmation SA entwickelten Softwareprogramme MW-Edit, LDNC und MW-DNC. Dazu gehören auch alle intern entwickelten Zusatzmodule und Postprozessoren.
- Support: Technischer Support per Fernzugriff, Telefon oder E-Mail. Bei Bedarf kann eine Fernwartung (über TeamViewer) durchgeführt werden, um Probleme bei der Nutzung der Software zu beheben.
- Wartung: Aktualisierungen der Anwendungen, Fehlerbehebungen und alle anderen Leistungen, die dazu dienen, das ordnungsgemäße Funktionieren der betreffenden Software zu gewährleisten.
3. Inklusive Leistungen
Die folgenden Leistungen sind im Wartungs- und Supportvertrag enthalten:
- Technischer Support: Behebung technischer Probleme im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Software und der Installation von Updates.
- Updates/Fehlerbehebungen: Zugriff auf die neuesten Softwareversionen, verfügbare Korrekturen und Patches.
- Benutzersupport: Punktuelle Hilfe bei der Nutzung der Software, insbesondere Erläuterungen zu bestimmten Funktionen, soweit dies nicht den Rahmen einer umfassenden Schulung sprengt.
- Seminar: Ein jährlicher Tag zur Vorstellung der Neuheiten bei MW Programmation SA oder eine zweistündige Schulung vor Ort.
Für Exportkunden kann diese Dienstleistung per Videokonferenz oder in Form eines Webinars erbracht werden.
- Versicherung: Bei Diebstahl oder Brand kann gegen Vorlage des Polizeiberichts eine neue Lizenz ausgestellt werden.
- HEXAGON-Software:
- Bereitstellung einer temporären Lizenz bei Ausfall des Arbeitsplatzes.
- Widerruf der Lizenz bei Wechsel des PCs oder Servers möglich, auf Antrag über Formular, wodurch die Weitergabe an HEXAGON ermöglicht wird.
- Postprozessor:
- 18 Monate Garantie auf alle neuen Postprozessoren ab Lieferdatum.
- Rabatt gilt für Änderungen an bestehenden Postprozessoren außerhalb der Garantiezeit.
4. Einschränkungen und Ausschlüsse
Die Wartungs- und Supportleistungen umfassen nicht:
- Probleme im Zusammenhang mit der IT-Umgebung des Kunden (Server, Netzwerk, Hardware usw.).
- Bedienungsfehler oder falsche Konfiguration der Software.
- Verwendung, die nicht den Anweisungen oder Lizenzbedingungen entspricht.
- Eingriffe im Zusammenhang mit Software von Drittanbietern, die nicht von MW Programmation SA bereitgestellt wird.
- Erstellung oder Änderung von Postprozessoren oder Zusatzmodulen (kostenpflichtig).
- Lieferung von Ersatzmaterial für MW-DNC-Anlagen (in Rechnung gestellt)
- Auftragsprogrammierung (kostenpflichtig)
- Einsätze vor Ort (kostenpflichtig)
- Benutzerschulung (kostenpflichtig)
5. Öffnungszeiten
- Support verfügbar: Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (Ortszeit).
- Der Support ist nicht gewährleistet:
- Der 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- 2 Wochen während der Sommerferien
- Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr
6. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Alle Informationen bereitstellen, die zur Lösung technischer Probleme erforderlich sind.
- Die Software unter Einhaltung der Lizenzbedingungen verwenden.
- Ändern Sie die Schutzsysteme nicht und versuchen Sie nicht, sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu umgehen.
- Die Nutzung von Teamviewer während der Dauer des Einsatzes genehmigen.
Bei Ablehnung der vorgeschlagenen Lösung kann MW Programmation SA nicht für eine mögliche Verschlechterung der Qualität, Schnelligkeit oder Effizienz der erbrachten Dienstleistung haftbar gemacht werden.
Der Kunde kann eine alternative Lösung für die Fernsteuerung vorschlagen. MW Programmation SA behält sich jedoch das Recht vor, diese Lösung abzulehnen, wenn sie zu komplex ist, technische Inkompatibilitäten aufweist oder Risiken hinsichtlich der IT-Sicherheit oder der Vertraulichkeit der Daten birgt.
7. Preisgestaltung
- Die Jahrespauschale deckt alle in Artikel 3 genannten Leistungen ab.
- HEXAGON-Software:
- Die Wartung ist beim Kauf einer Lizenz für das erste Jahr inbegriffen.
- Der Pauschalpreis wird entsprechend dem zum Zeitpunkt der jährlichen Verlängerung geltenden Tarif aktualisiert.
- Intern entwickelte Software (MW-Edit, LDNC & MW-DNC):
- DNC: Wenn im Laufe des Jahres neue Maschinen hinzukommen oder alte Maschinen entfernt werden, erfolgt die Tarifanpassung zu Beginn des folgenden Jahres.
- Der Pauschalpreis wird entsprechend dem zum Zeitpunkt der jährlichen Verlängerung geltenden Tarif aktualisiert.
8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Laufzeit: Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.
- Verlängerung: Stillschweigende jährliche Verlängerung, sofern nicht fristgerecht gekündigt.
- Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung können Kündigungsgebühren anfallen. MW Programmation SA behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Nichtbezahlung der Rechnungen oder bei schwerwiegender Verletzung der Vertragsbedingungen durch den Kunden zu kündigen. Gleiches gilt für alle Situationen, in denen objektiv und trotz uneingeschränktem Engagement keine Dienstleistung den Anforderungen des Kunden gerecht werden könnte.
9. Verantwortlichkeiten
MW Programmation SA verpflichtet sich, Dienstleistungen in professioneller Qualität zu erbringen. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für indirekte Schäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, die durch die Nutzung oder Fehlfunktionen der Software entstehen.
10. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich zum Zweck der Erbringung oder Inanspruchnahme der vorgesehenen Leistungen zu verwenden. Alle sensiblen Daten werden nach Abschluss der Leistung vernichtet.
11. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt, wie sie in der Schweizer Rechtsprechung definiert ist, haftbar gemacht werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Naturkatastrophen, Streiks, Netzausfälle, schwerwiegende Ausfälle von Lieferanten oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und vom Willen der Parteien unabhängige Ereignisse.
*** Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) ***
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht.
Im Falle eines Rechtsstreits bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung. Andernfalls ist der Gerichtsstand Valbirse (Schweiz).
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen der AGB: Die Firma MW Programmation SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung kann jederzeit auf der Website https://www.mwprog.ch/ eingesehen werden.
- Teilweise Unwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam oder undurchführbar befunden werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die Bedingungen fest, die für alle von MW Programmation SA angebotenen Dienstleistungen gelten, darunter:
- Der Weiterverkauf von CAD/CAM-Software (Computer Aided Design und Computer Aided Manufacturing),
- Entwicklung von Softwarelösungen (DNC & LDNC (Direkte numerische Steuerung))
- Die Entwicklung von Postprozessoren,
- Die Entwicklung von Zusatzmodulen,
- Schulung der Benutzer,
- Wartung und technischer Support,
- Einsätze vor Ort,
- Auftragsprogrammierung und Beratung.
Jede Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden voraus.
2. Bestellungen und Kostenvoranschläge
Für jede Dienstleistung wird vorab ein Kostenvoranschlag erstellt, der maximal 60 Tage lang gültig ist.
Die Bestellung gilt als verbindlich und endgültig, sobald MW Programmation SA die unterzeichnete Angebotsannahme oder einen gleichwertigen Bestellschein erhalten hat.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise: Die Preise für die Leistungen sowie die geltende Währung und Steuern sind im kommerziellen Angebot angegeben.
- Zahlungsbedingungen: Bei Erstbestellungen ist die vollständige Zahlung im Voraus zu leisten.
Für Folgebestellungen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Alle anderen Zahlungsmodalitäten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug können gemäß den geltenden Rechtsvorschriften Strafen verhängt werden.
Nach drei erfolglosen Mahnungen wird die Akte an ein Inkassobüro weitergeleitet; die anfallenden Verwaltungs- und Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
- Zahlungsweise: Zahlungen müssen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen. Andere Zahlungsmittel, insbesondere Schecks oder Bargeld, werden nicht akzeptiert.
4. Lieferung der Software
Die CAD/CAM-Lizenzen werden in digitaler Form bereitgestellt; die für den Download erforderlichen Informationen werden per E-Mail übermittelt.
Die intern entwickelten Softwareprogramme (LDNC und MW-DNC) werden von einem Techniker der Firma
MW Programmation SA installiert.
Die Liefer- und Installationsfristen sind unverbindlich. Eine eventuelle Verzögerung berechtigt in keinem Fall zur Stornierung der Bestellung und begründet keinen Anspruch auf Entschädigung, Vertragsstrafe oder sonstige Entschädigung.
5. Spezifische Entwicklungen
Jeder Antrag auf eine maßgeschneiderte Entwicklung (Postprozessoren oder Zusatzmodule) wird zuvor von MW Programmation SA geprüft.
Um eine umfassende Bedarfsanalyse durchzuführen, ein passendes Angebot zu erstellen und eine realistische Lieferfrist anzubieten, verpflichtet sich der Kunde, alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Nutzungsrechte sind auf den internen Gebrauch durch den Kunden beschränkt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Der Quellcode bleibt ausschließliches Eigentum von
MW Programmation SA, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Schulungen
Die Schulungen werden vor Ort (in den Räumlichkeiten von MW Programmation SA oder vor Ort) durchgeführt und nach Unternehmen organisiert, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Inhalt, Dauer und Ziele finden Sie auf unserer Website (www.mwprog.ch) unter der Rubrik „Ausbildung”.
Bei einer Stornierung durch den Kunden weniger als 2 Werktage vor dem geplanten Termin ist die Leistung zu
100 % zu zahlen, außer in Fällen höherer Gewalt.
Die Schulungen können auch aus der Ferne (über Microsoft Teams) durchgeführt werden. In diesem Fall werden sie in Blöcken von maximal zwei Stunden organisiert, um die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten.
7. Wartung und technischer Support
Der Kauf einer Lizenz führt automatisch zum Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrags. Dieser Vertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der beiden Parteien innerhalb der vorgesehenen Fristen und zu den vorgesehenen Bedingungen gekündigt wird.
Kunden mit einem gültigen Wartungsvertrag profitieren von Wartungs- und technischen Supportleistungen.
Der technische Support steht auch Unternehmen ohne Wartungsvertrag zur Verfügung, wird jedoch zu den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
Die erforderlichen Informationen und Modalitäten sind in den Allgemeinen Wartungs- und Supportbedingungen (CGM) aufgeführt, die auf unserer Website (www.mwprog.ch) verfügbar sind.
8. Einsätze vor Ort
Technische Einsätze beim Kunden werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- Bei Lieferung der betreffenden Entwicklung;
- Nach Abschluss des Eingriffs, wenn dieser die Software LDNC und MW-DNC betrifft.
Der Kunde verpflichtet sich, eine konforme Arbeitsumgebung zur Verfügung zu stellen, einschließlich insbesondere des Zugangs zu den Räumlichkeiten, der erforderlichen Sicherheitsbedingungen sowie der notwendigen Ausrüstung. Er sorgt außerdem dafür, dass sein Personal bei Einsätzen der Techniker der Firma MW Programmation SA anwesend und verfügbar ist.
9. Programmierung im Auftrag und Beratung
Jeder Auftrag zur Programmierung im Auftrag oder zur Beratung wird zuvor von MW Programmation SA geprüft.
Um eine umfassende Bedarfsanalyse durchzuführen, ein passendes Angebot zu erstellen und eine realistische Lieferfrist anzubieten, verpflichtet sich der Kunde, alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10. Garantien
Die von MW Programmation SA weiterverkauften Softwareprodukte unterliegen den Garantien ihrer jeweiligen Hersteller.
Bei internen Entwicklungen garantiert MW Programmation SA die funktionale Konformität der Lieferungen gemäß den validierten Spezifikationen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung. Diese Garantie deckt keine Ausfälle ab, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Systeme oder eine unsachgemäße Wartung durch den Kunden zurückzuführen sind.
11. Haftung
Die Firma MW Programmation SA haftet nur für Schäden, die unmittelbar aus einer mangelhaften Erbringung ihrer Leistungen resultieren, und nur dann, wenn ihr ein nachweisliches Verschulden zur Last gelegt werden kann.
Der Kunde ist verpflichtet, alle bereitgestellten Elemente, insbesondere im Rahmen spezifischer Entwicklungen, mit Sorgfalt und Umsicht zu verwenden.
In jedem Fall ist die Haftung der Firma MW Programmation SA streng auf nachgewiesene direkte Sachschäden beschränkt. Sie kann in keinem Fall für indirekte oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, wie beispielsweise – ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsausfall, Gewinnausfall oder Schäden an Geräten oder Maschinen.
12. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, Softwareprogrammen, Dokumenten, Entwicklungen und Tools, die von der Firma MW Programmation SA im Rahmen der erbrachten Leistungen bereitgestellt werden, bleiben ausschließliches Eigentum der Firma MW Programmation SA, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Software und Systeme gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.
Jede Vervielfältigung, Kopie, Bereitstellung oder Verbreitung, gleich aus welchem Grund, zugunsten nicht autorisierter Dritter stellt eine Verletzung der Rechte der Firma MW Programmation SA dar und kann als Fälschung behandelt werden.
13. Vertraulichkeit
Die Firma MW Programmation SA verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vom Kunden im Rahmen der Dienstleistungserbringung bereitgestellten Informationen und Daten zu wahren.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt dauerhaft.
14. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt, wie sie in der Schweizer Rechtsprechung definiert ist, haftbar gemacht werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Naturkatastrophen, Streiks, Netzausfälle, schwerwiegende Ausfälle von Lieferanten oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und vom Willen der Parteien unabhängige Ereignisse.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht.
Im Falle eines Rechtsstreits bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung. Andernfalls ist der Gerichtsstand Valbirse (Schweiz).
16. Schlussbestimmungen
- Änderungen der AGB: Die Firma
MW Programmation SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Fassung kann jederzeit auf der Website (mwprog.ch) eingesehen werden. - Teilweise Unwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
- Nutzung der Hexagon-Software: Die Nutzungsbedingungen für die Software müssen vom Nutzer bei der Installation der Software akzeptiert werden.