Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) sowie die Bedingungen für unsere Wartungs- und Supportleistungen (AWSB)
Allgemeine Wartungs- und Supportbedingungen (AWSB)
1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Wartungs- und Supportbedingungen (AWSB) regeln die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen durch MW Programmation AG für die bereitgestellte Software, einschliesslich der intern entwickelten Zusatzmodule und Postprozessoren.
2. Definitionen
- Software: Alphacam-Designer-NCSIMUL-Software, die von der „HEXAGON”-Gruppe bereitgestellt wird, sowie die von MW Programmation AG entwickelten Softwareprogramme MW-Edit, LDNC und MW-DNC. Dazu gehören auch alle intern entwickelten Zusatzmodule und Postprozessoren.
- Support: Technischer Support per Ferndiagnose, Telefon oder E-Mail. Bei Bedarf kann ein Fernwartungseinsatz (über TeamViewer) durchgeführt werden, um Probleme bei der Nutzung der Software zu beheben.
- Wartung: Aktualisierungen der Anwendungen, Fehlerbehebungen und alle anderen Leistungen, die den ordnungsgemässen Betrieb der betreffenden Software gewährleisten sollen.
3. Enthaltene Leistungen
Im Wartungs- und Supportvertrag sind die folgenden Leistungen enthalten:
- Technischer Support: Behebung technischer Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb der Software und der Installation von Updates.
- Updates/Fehlerbehebungen: Zugang zu den neuesten Softwareversionen, verfügbare Korrekturen und Patches.
- Benutzersupport: Ad-hoc-Hilfe bei der Nutzung der Software, insbesondere Erläuterungen zu bestimmten Funktionen, soweit dies nicht den Rahmen einer vollständigen Schulung sprengt.
- Seminar: Ein jährlicher Tag der Präsentationen von Neuheiten bei MW Programmation AG oder eine zweistündige Sitzung vor Ort. Für Exportkunden kann diese Dienstleistung per Videokonferenz oder in Form eines Webinars erbracht werden.
- Versicherung: Im Falle von Diebstahl oder Brand kann gegen Vorlage des Polizeiberichts eine neue Lizenz ausgestellt werden.
- HEXAGON-Software:
- Bereitstellung einer befristeten Lizenz bei einem Arbeitsplatzdefekt.
- Bei einem Wechsel des PCs oder Servers kann die Lizenz auf Anfrage über ein Formular widerrufen werden, wodurch eine Unterauftragsvergabe an HEXAGON möglich ist.
- Postprozessor:
- 18 Monate Garantie für jeden neuen Postprozessor ab Lieferung.
- Rabatt auf Änderungen an bestehenden Postprozessoren ausserhalb der Garantiefrist.
4. Einschränkungen und Ausschlüsse
Die Wartungs- und Supportleistungen umfassen nicht:
- Probleme im Zusammenhang mit der IT-Umgebung des Kunden (Server, Netzwerk, Hardware usw.).
- Fehler bei der Handhabung oder fehlerhafte Konfiguration der Software.
- Nutzung, die nicht entsprechend den Gebrauchsanweisungen oder Lizenzbedingungen erfolgt.
- Eingriffe im Zusammenhang mit Software von Drittanbietern, die nicht von MW Programmation AG bereitgestellt wurde.
- Erstellung oder Änderung von Postprozessoren oder Zusatzmodulen (in Rechnung gestellt).
- Lieferung von Ersatzmaterial für MW-DNC-Anlagen (in Rechnung gestellt)
- Auftragsprogrammierung (in Rechnung gestellt)
- Einsätze vor Ort (in Rechnung gestellt)
- Schulung der Benutzer (in Rechnung gestellt)
5. Öffnungszeiten
- Support verfügbar: Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (Ortszeit).
- Der Support ist nicht verfügbar:
- Am 1. Mai
- Am Freitag vor Christi Himmelfahrt
- 2 Wochen während der Sommerferien
- Zwischen Weihnachten und Neujahr
6. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Alle für die Lösung technischer Probleme erforderlichen Informationen bereitzustellen.
- Die Software unter Einhaltung der Lizenzbedingungen zu nutzen.
- Die Schutzsysteme, ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht zu verändern oder zu umgehen.
- Die Nutzung von TeamViewer während der Dauer der Ferndiagnose zu gestatten. Im Falle einer Ablehnung der vorgeschlagenen Lösung kann MW Programmation AG nicht für eine mögliche Verschlechterung der Qualität, Geschwindigkeit oder Effizienz der erbrachten Dienstleistung haftbar gemacht werden. Der Kunde kann eine alternative Lösung für die Fernwartung vorschlagen. MW Programmation AG behält sich jedoch das Recht vor, diese Lösung abzulehnen, wenn sie übermässig komplex ist, mit technischen Konflikten verbunden ist oder Risiken in Bezug auf die IT-Sicherheit oder die Vertraulichkeit der Daten birgt.
7. Preisgestaltung
- Die Jahrespauschale deckt alle in Artikel 3 genannten Leistungen ab.
- HEXAGON-Software:
- Die Wartung ist beim Kauf einer Lizenz für das erste Jahr inbegriffen.
- Die Pauschale wird entsprechend dem zum Zeitpunkt der jährlichen Verlängerung geltenden Tarif aktualisiert.
- Intern entwickelte Software (MW-Edit, LDNC & MW-DNC):
- DNC: Bei Hinzufügung neuer Maschinen oder Außerbetriebnahme alter Maschinen im Laufe des Jahres erfolgt die Preisanpassung zu Beginn des folgenden Jahres.
- Die Pauschale wird entsprechend dem zum Zeitpunkt der jährlichen Verlängerung geltenden Tarif aktualisiert.
8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Laufzeit: Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.
- Verlängerung: Er wird stillschweigend jährlich verlängert, sofern nicht fristgerecht gekündigt.
- Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung können Stornogebühren anfallen. MW Programmation AG behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Nichtzahlung der Rechnungen oder bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Vertragsbedingungen durch den Kunden zu kündigen. Gleiches gilt für alle Fälle, in denen objektiv und trotz aller Bemühungen keine Dienstleistung den Anforderungen des Kunden gerecht werden kann.
9. Haftung
MW Programmation AG verpflichtet sich, Dienstleistungen in professioneller Qualität zu erbringen. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für indirekte Schäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, die durch die Nutzung oder Fehlfunktionen der Software entstehen.
10. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich zum Zweck der Erbringung oder Inanspruchnahme der vorgesehenen Leistungen zu verwenden. Alle sensiblen Daten werden nach Abschluss der Leistung vernichtet.
11. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt, wie sie nach schweizerischem Recht definiert ist, haftbar gemacht werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Naturkatastrophen, Streiks, Netzausfälle, schwerwiegende Ausfälle von Lieferanten oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und ausserhalb der Kontrolle der Parteien liegende Ereignisse.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Die vorliegenden AWSB unterliegen schweizerischem Recht.
Im Falle einer Streitigkeit bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung. Andernfalls ist der Gerichtsstand Valbirse (Schweiz).
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen der AWSB: Die Firma MW Programmation AG behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern.
- Teilweise Unwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AWSB für unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die vollumfänglich in Kraft bleiben.
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
1. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AVB) legen die Bedingungen fest, die für alle von MW Programmation AG angebotenen Dienstleistungen gelten, darunter:
- Für den Weiterverkauf von CAD/CAM-Software (computergestütztes Design und computergestützte Fertigung),
- Die Entwicklung von Softwarelösungen (DNC & LDNC (Direkte Numerische Steuerung)),
- Die Entwicklung von Postprozessoren,
- Die Entwicklung von Zusatzmodulen,
- Die Schulung von Anwendern,
- Wartung und technischer Support,
- Einsätze vor Ort,
- Auftragsprogrammierung und Beratung.
Mit jeder Bestellung akzeptiert der Kunde vorbehaltlos die vorliegenden AVB.
2. Bestellungen und Kostenvoranschläge
Für jede Dienstleistung wird vorab ein Kostenvoranschlag erstellt, der maximal 60 Tage lang gültig bleibt.
Der Auftrag gilt als verbindlich und endgültig, sobald MW Programmation AG die unterzeichnete Annahme des Kostenvoranschlags oder ein anderes gleichwertiges Bestelldokument erhalten hat.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise: Die Preise für die Dienstleistungen sowie die geltende Währung und Steuern sind im Angebot angegeben.
- Zahlungsbedingungen: Bei jeder Erstbestellung ist die vollständige Zahlung im Voraus zu leisten. Für Folgeaufträge gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Alle anderen Zahlungsmodalitäten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug können gemäss den geltenden Rechtsvorschriften Sanktionen verhängt werden. Nach drei erfolglosen Mahnungen wird die Akte an ein Inkassobüro weitergeleitet; die anfallenden Verwaltungs- und Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
- Zahlungsweise: Zahlungen müssen ausschliesslich per Banküberweisung erfolgen. Andere Zahlungsmittel, insbesondere Schecks oder Bargeld, werden nicht akzeptiert.
4. Lieferung der Software
CAD/CAM-Lizenzen werden in digitaler Form bereitgestellt; die für den Download erforderlichen Informationen werden per E-Mail übermittelt.
Die intern entwickelten Softwareprogramme (LDNC und MW-DNC) werden von einem Techniker der Firma MW Programmation AG installiert.
Die Liefer- und Installationsfristen sind unverbindlich. Eine eventuelle Verzögerung berechtigt in keinem Fall zur Stornierung der Bestellung oder zu einer Entschädigung, Vertragsstrafe oder sonstigen Entschädigung.
5. Spezifische Entwicklungen
Jegliche Anfragen auf eine massgeschneiderte Entwicklung (Postprozessoren oder Zusatzmodule) werden zuvor von MW Programmation AG geprüft.
Um die Durchführung einer umfassenden Bedarfsanalyse, die Erstellung eines angemessenen Angebots sowie das Vorschlagen einer realistischen Lieferfrist zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, jegliche für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Nutzungsrechte sind auf den internen Gebrauch durch den Kunden beschränkt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Der Quellcode bleibt ausschliessliches Eigentum von MW Programmation AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Schulungen
Die Schulungen werden vor Ort (in den Räumlichkeiten von MW Programmation AG oder auf dem Standort) durchgeführt und vom Unternehmen selbst organisiert, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Inhalt, Dauer und Ziele stehen auf unserer Website (www.mwprog.ch) unter der Rubrik „Schulungen” zur Verfügung.
Bei einer Stornierung durch den Kunden weniger als 2 Werktage vor dem geplanten Termin ist die Leistung zu 100 % fällig, ausser in Fällen höherer Gewalt.
Die Schulungen können auch als Fernunterricht (über Microsoft Teams) durchgeführt werden. In diesem Fall werden sie in Blöcken von maximal zwei Stunden organisiert, um die hohe Qualität des Unterrichts zu gewährleisten.
7. Wartung und technischer Support
Der Erwerb einer Lizenz führt automatisch zum Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrags. Dieser Vertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und wird stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern er nicht von einer der beiden Parteien innerhalb der vorgesehenen Fristen und zu den vorgesehenen Bedingungen gekündigt wird.
Kunden mit einem gültigen Wartungsvertrag haben Anspruch auf Wartungsleistungen und technischen Support.
Unternehmen ohne Wartungsvertrag können den technischen Support ebenfalls in Anspruch nehmen, dieser wird jedoch zu den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
Die erforderlichen Informationen und Modalitäten sind in den Allgemeinen Wartungs- und Supportbedingungen (AWSB) aufgeführt, die auf unserer Website (www.mwprog.ch) verfügbar sind.
8. Einsätze vor Ort
Technische Einsätze beim Kunden werden wie folgt abgerechnet:
- Bei Lieferung der betreffenden Entwicklung;
- Nach Abschluss des Einsatzes, wenn dieser die Software LDNC und MW-DNC betrifft.
Der Kunde verpflichtet sich, eine angemessene Arbeitsumgebung zur Verfügung zu stellen, einschliesslich des Zugangs zu den Räumlichkeiten, der erforderlichen Sicherheitsbedingungen sowie der notwendigen Ausrüstung. Er sorgt auch dafür, dass sein Personal während der Einsätze der Techniker der Firma MW Programmation AG anwesend und verfügbar ist.
9. Programmierleistungen im Unterauftrag und Beratung
Jeder Auftrag zur Programmierung im Rahmen von Unteraufträgen oder zur Beratung wird zuvor von MW Programmation AG geprüft.
Um die Durchführung einer umfassenden Bedarfsanalyse, die Erstellung eines angemessenen Angebots sowie das Vorschlagen einer realistischen Lieferfrist zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, alle für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10. Garantien
Die von MW Programmation AG weiterverkauften Softwareprodukte unterliegen den Garantien ihrer jeweiligen Hersteller.
Bei internen Entwicklungen garantiert MW Programmation AG die funktionale Konformität der gelieferten Produkte gemäss den genehmigten Spezifikationen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung. Diese Garantie deckt keine Mängel ab, die auf eine nicht ordnungsgemässe Nutzung der Systeme oder eine unsachgemässe Wartung durch den Kunden zurückzuführen sind.
11. Haftung
Die Firma MW Programmation AG haftet ausschliesslich für Schäden, die direkt auf eine mangelhafte Ausführung ihrer Leistungen zurückzuführen sind, und nur dann, wenn ihr ein nachweisliches Verschulden zur Last gelegt werden kann.
Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Elemente mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu verwenden, insbesondere im Rahmen spezifischer Entwicklungen.
In jedem Fall ist die Haftung der Firma MW Programmation AG streng auf nachgewiesene direkte Sachschäden beschränkt. Sie kann in keinem Fall für indirekte oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, wie beispielsweise – ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsausfall, Gewinnausfall oder Schäden an Geräten oder Maschinen.
12. Geistiges Eigentum
Alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die von MW Programmation AG im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellten Dienste, Software, Dokumente, Entwicklungen und Tools bleiben ausschliessliches Eigentum von MW Programmation AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungslizenz für die bereitgestellten Software und Systeme gemäss den Bedingungen der Vereinbarung.
Jegliches Vervielfältigen, Kopieren, Bereitstellen oder Verbreiten, gleich aus welchem Grund, zugunsten nicht autorisierter Dritter stellt eine Verletzung der Rechte der Firma MW Programmation AG dar und kann, als Fälschung behandelt werden.
13. Vertraulichkeit
Die Firma MW Programmation AG verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vom Kunden im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Informationen und Daten zu wahren.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt dauerhaft.
14. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt, wie sie nach schweizerischem Recht definiert ist, haftbar gemacht werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Naturkatastrophen, Streiks, Netzausfälle, schwerwiegende Ausfälle von Lieferanten oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und ausserhalb der Kontrolle der Parteien liegenden Ereignisse.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Die vorliegenden AVB unterliegen schweizerischem Recht.
Im Falle einer Streitigkeit bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung. Andernfalls ist der Gerichtsstand Valbirse (Schweiz).
16. Schlussbestimmungen
- Änderungen der AVB: Die Firma MW Programmation AG behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern.
- Teilweise Unwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AVB für unwirksam oder nicht anwendbar befunden werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
- Nutzung von Hexagon-Software: Die Bedingungen für die Nutzung der Software müssen vom Anwender bei der Installation akzeptiert werden.